Steueridentifikationsnummer nicht mehr auffindbar?

Ihre Steueridentifikationsnummer begleitet Sie ein Leben lang und wird immer wieder für viele Vorgänge benötigt. Falls Sie Ihre IDNr. nicht mehr finden...

Vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) haben Sie im Oktober oder November 2011 (bzw. kurz nach Geburt oder Erstzuzug nach Deutschland) eine schriftliche Mitteilung über die Ihnen zugeteilte Steueridentifikationsnummer (kurz: SteuerID, StID oder IDNr.) erhalten. Möglicherweise ist Ihnen dieses Schreiben aber abhanden gekommen.

 

In diesem Fall können Sie sich an das Einwohnermeldeamt der VG Falkenberg wenden, da diese Nummer auch im Melderegister gespeichert ist.

 

Aus rechtlichen Gründen müssen Sie dazu persönlich vorsprechen. Die Übermittlung am Telefon, per Fax oder E-Mail ist nicht möglich!

 

Alternativ können Sie die ID auch über das "Sichere Kontaktformular" im BayernPortal anfordern, nachdem Sie sich dort für ein Bürgerkonto registriert haben. Das Bürgerkonto können Sie dann auch für jede weitere sichere elektronische Kommunikation mit Behörden nutzen.

 

Das Mitteilungsschreiben können Sie auch hier direkt beim BZSt erneut anfordern (externer Link auf die Homepage des BZSt).

 

Das BZSt sendet Ihnen dann Ihre SteuerID per Post an Ihre aktuelle Meldeanschrift. Die Bearbeitungsdauer beträgt bis zu vier Wochen. Sie kann sich bei Fällen mit Rückfragen verlängern und bis zu zehn Wochen betragen.

 

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