Verkehrssicherungspflicht der Grundstückseigentümer

Hinweis der Gemeindeverwaltung

Verkehrssicherungsgpflicht

 

Regelmäßig kommt es zu Behinderung des öffentlichen Verkehrs durch Bäume, Sträucher oder sonstigen Anpflanzungen die in den Verkehrsraum hineinwachsen. Hierdurch können Fußgänger, Radfahrer und Kraftfahrer behindert werden.

 

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Verkehrssicherung nicht nur eine Sache der Straßenverkehrsbehörde ist, sondern dass auch die Eigentümer der Grundstücke entlang der Straßen und Gehsteige für die Verkehrssicherheit mitverantwortlich sind.

  

Die Gemeinde Falkenberg bittet deshalb alle Grundstückseigentümer, ihre Bäume, Hecken und Sträucher zu überprüfen und erforderlichenfalls so weit zurück zu schneiden, dass der vorgeschriebene Lichtraum eingehalten wird. Die Anlieger mögen bedenken, dass bei Unfällen und Sachbeschädigungen der Grundstückseigentümer für Schäden haftbar gemacht werden kann.

 

Durch Ihr pflichtbewusstes Handeln können die Grundstückseigentümer mithelfen, Unfälle zu vermeiden und sich selbst unter Umständen viel Ärger, Unannehmlichkeiten und Entschädigungsansprüche zu ersparen.

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