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Verwaltungsgemeinschaft Falkenberg | Online: https://www.vg-falkenberg.de/
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Gemeinden können für die Benutzung von gemeindlichen Einrichtungen Benutzungsordnungen erlassen, wenn diese öffentlich-rechtlich verfasst sind. Dies gilt z. B. für die Museen, Theater, Archive oder Tiergärten, die von einer Kommune betrieben wird,
Name | Telefonnummer | Zimmer | Bemerkung |
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Franz Bauer | 08727 9604-22 | Rathaus Falkenberg A 2 |