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Verwaltungsgemeinschaft Falkenberg | Online: https://www.vg-falkenberg.de/
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Die notwendige Beförderung der Schüler auf dem Schulweg bei
wird von den Aufgabenträgern der Schülerbeförderung organisiert und finanziert.
Aufgabenträger sind für die öffentlichen Grund-,/Mittel- und Förderschulen die kommunalen Schulaufwandsträger der Schulen; für die übrigen Schulen die Landkreise und kreisfreien Städte, in denen die Schülerin oder der Schüler seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
Die Beförderungspflicht besteht zum regelmäßig stattfindenden Pflicht- und Wahlpflichtunterricht der nächstgelegenen Schule, sofern der Schulweg für
Ausnahme:
Informationen zur Kostenfreiheit des Schulwegs finden Sie unter "Verwandte Themen", „Bayerisches Schulfinanzierungsgesetz (BaySchFG)“.
Name | Telefonnummer | Zimmer | Bemerkung |
---|---|---|---|
Annemarie Erhardsberger | 08727 9604-18 | Rathaus Falkenberg A 1 | |
Beate Attenberger | 08727 9604-27 | Rathaus Falkenberg A 1 |