Ihr Anliegen

Profilansicht der Aufgabe / Dienstleistung

Reisedokumente für Kinder; Anzeige des Verlustes und des Wiederauffindens

Ist der deutsche Kinderreisepass unauffindbar oder verloren gegangen, dann müssen Sie den Verlust anzeigen. Sollten Sie das das Dokument später wieder finden, müssen Sie dies auch anzeigen.

Beschreibung

Bei Abhandenkommen Ihres Kinderreisepasses sind Sie als gesetzlicher Vertreter des Kindes verpflichtet, dies unverzüglich der Passbehörde Ihrer (Wohnort-)Gemeinde mitzuteilen. Dort ist eine Identitätsprüfung erforderlich.

Ein Wiederauffinden ist ebenfalls der Passbehörde anzuzeigen. Da im Regelfall ein neues Dokument ausgestellt wird, ist dies unerlässlich, auch um Problemen bei der Verwendung dieser Personaldokumente vorzubeugen.

Steht eine Straftat im Raum, wenden Sie sich an die örtliche Polizeidienststelle (siehe "Strafanzeige bei der Polizei; Erstattung" unter "Verwandte Themen").

Wird eine Anzeige bei der Passbehörde nicht oder nicht rechtzeitig erstattet, wird eine Ordnungswidrigkeit begangen, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann.

Dieser Aufgabe direkt zugeordnete Formulare / Fachverfahren

Rechtsvorschriften

Verwandte Leistungen


Stand: 14.05.2024

Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)

Folgende Ansprechpartner sind zuständig:


NameTelefonnummerZimmerBemerkung
Gudrun Schraml 08727 9604-16 Rathaus Falkenberg N 1 
Anneliese Bayer 08727 9604-11 Rathaus Falkenberg N 5 
Heike Albrecht 08727 9604-31 Rathaus Falkenberg N 3 
Timo Pfrombeck 08727 9604-15 Rathaus Falkenberg N 7 


zurück   zurück

drucken nach oben