Zum Inhalt, zur Navigation oder zur Startseite springen.
Verwaltungsgemeinschaft Falkenberg | Online: https://www.vg-falkenberg.de/
Sie sind hier: Verwaltungsgemeinschaft > Bürgerservice > Verwaltung > Ihr Anliegen
Ist Ihr deutscher Personalausweis unauffindbar oder verloren gegangen, dann müssen Sie den Verlust anzeigen. Sollten Sie das Dokument später wieder finden, müssen Sie dies auch anzeigen.
Bei Abhandenkommen Ihres Personalausweis oder vorläufigen Personalausweises sind Sie verpflichtet, dies unverzüglich der Personalausweisbehörde Ihrer (Wohnort-)Gemeinde mitzuteilen. Dort ist eine Identitätsprüfung erforderlich.
Ein Wiederauffinden ist ebenfalls der Personalausweisbehörde anzuzeigen und der bisher verlustige Personalausweis vorzulegen. Da im Regelfall ein neues Dokument ausgestellt wird, ist dies unerlässlich, auch um Problemen bei der Verwendung dieser Personaldokumente vorzubeugen.
Steht eine Straftat im Raum, wenden Sie sich an die örtliche Polizeidienststelle (siehe "Strafanzeige bei der Polizei; Erstattung" unter "Verwandte Themen").
Name | Telefonnummer | Zimmer | Bemerkung |
---|---|---|---|
Gudrun Schraml | 08727 9604-16 | Rathaus Falkenberg N 1 | |
Heike Albrecht | 08727 9604-31 | Rathaus Falkenberg N 3 | |
Anneliese Bayer | 08727 9604-11 | Rathaus Falkenberg N 5 | |
Timo Pfrombeck | 08727 9604-15 | Rathaus Falkenberg N 7 |