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Verwaltungsgemeinschaft Falkenberg | Online: https://www.vg-falkenberg.de/
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Eine Eheschließung im Ausland kann auf Antrag beim zuständigen Standesamt nachbeurkundet werden, wenn einer der Ehegatten zum Zeitpunkt der Antragstellung die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt. Antragsberechtigt sind die Ehegatten, sind beide verstorben, deren Eltern und Kinder.
Zuständig für die Beurkundung ist das Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich die antragsberechtigte Person ihren Wohnsitz hat oder zuletzt hatte oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat. Ergibt sich auch daraus keine Zuständigkeit, so beurkundet das Standesamt I in Berlin die Eheschließung
Die Nachbeurkundung der Eheschließung ist möglich für
Antragsberechtigte sind
Name | Telefonnummer | Zimmer | Bemerkung |
---|---|---|---|
Anneliese Bayer | 08727 9604-11 | Rathaus Falkenberg N 5 | |
Heike Albrecht | 08727 9604-31 | Rathaus Falkenberg N 3 | |
Timo Pfrombeck | 08727 9604-15 | Rathaus Falkenberg N 7 |
Weiterführende Links | |
![]() | Eheschließung im Ausland; Beantragung der Nachbeurkundung im deutschen Eheregister |