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Verwaltungsgemeinschaft Falkenberg | Online: https://www.vg-falkenberg.de/
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Eine Lebensbescheinigung bestätigt, dass der Rentenempfänger in Bayern gemeldet und noch am Leben ist. Sie wird häufig für Renten- oder Betriebsrentenansprüche aus dem Ausland benötigt.
Personen, die von einem ausländischen Renten- oder Unfallversicherungsträger oder einer ausländischen Betriebsrentenkasse eine Rente beziehen, werden von diesen aufgefordert, eine Lebensbescheinigung einzureichen.
Die betroffenen Rentenempfänger erhalten zu diesem Zweck ein Formular übersandt, das ausgefüllt, eigenhändig unterschrieben und mit der amtlichen Bestätigung an den ausländischen Renten- oder Unfallversicherungsträger oder die ausländische Betriebsrentenkasse zurückgesandt werden muss. Diese amtliche Bestätigung nehmen die Gemeinden vor.
Name | Telefonnummer | Zimmer | Bemerkung |
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Gudrun Schraml | 08727 9604-16 | Rathaus Falkenberg N 1 | |
Heike Albrecht | 08727 9604-31 | Rathaus Falkenberg N 3 | |
Anneliese Bayer | 08727 9604-11 | Rathaus Falkenberg N 5 | |
Timo Pfrombeck | 08727 9604-15 | Rathaus Falkenberg N 7 |