![]() |
![]() |
![]() |
![]() |
![]() |
![]() |
![]() |
![]() |
Zum Inhalt, zur Navigation oder zur Startseite springen.
Verwaltungsgemeinschaft Falkenberg | Online: https://www.vg-falkenberg.de/
Sie sind hier: Verwaltungsgemeinschaft > Bürgerservice > Verwaltung > Ihr Anliegen
Wenn Ihnen die Erlaubnis zum Betreiben eines erlaubnispflichtigen Gewerbes wegen Unzuverlässigkeit entzogen wurde, kann die zuständige Behörde auf Ihren Antrag gestatten, den Gewerbebetrieb durch einen Stellvertreter fortzuführen, der die Gewähr für eine ordnungsgemäße Führung des Gewerbebetriebes bietet.
Der Stellvertreter muss den für das entsprechende Gewerbe vorgeschriebenen Erfordernissen genügen.
Die Gestattung kann befristet und mit Nebenbestimmungen erteilt werden.
Es müssen keine Fristen beachtet werden. Die Gestattung muss jedoch vorliegen, bevor die Stellvertretung aufgenommen werden darf.
je Aufwand: 25 bis 250 EUR gemäß Kostenverzeichnis zum Kostengesetz (Tarif-Nr. 5.III.5/16)
Name | Telefonnummer | Zimmer | Bemerkung |
---|---|---|---|
Gudrun Schraml | 08727 9604-16 | Rathaus Falkenberg N 1 | |
Heike Albrecht | 08727 9604-31 | Rathaus Falkenberg N 3 | |
Timo Pfrombeck | 08727 9604-15 | Rathaus Falkenberg N 7 |