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Verwaltungsgemeinschaft Falkenberg | Online: https://www.vg-falkenberg.de/
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Für fahrerlaubnisrechtliche Angelegenheiten ist grundsätzlich die Fahrerlaubnisbehörde (= Kreisverwaltungsbehörde) Ihres Wohnortes zuständig. Sie können Ihren Führerscheinantrag jedoch nicht nur dort, sondern auch bei Ihrer Wohnsitzgemeinde abgeben. Dies kann zur Vermeidung von Verzögerungen sinnvoll sein, da die Kreisverwaltungsbehörde für die Antragsbearbeitung in der Regel Informationen der Wohnsitzgemeinde benötigt.
Weiterführende Informationen zur Beantragung einer Fahrerlaubnis finden Sie unter "Verwandte Themen". Hier finden Sie u.a. Informationen über die benötigten Unterlagen und die Kosten.
Name | Telefonnummer | Zimmer | Bemerkung |
---|---|---|---|
Gudrun Schraml | 08727 9604-16 | Rathaus Falkenberg N 1 | |
Heike Albrecht | 08727 9604-31 | Rathaus Falkenberg N 3 | |
Anneliese Bayer | 08727 9604-11 | Rathaus Falkenberg N 5 | |
Timo Pfrombeck | 08727 9604-15 | Rathaus Falkenberg N 7 |