Aufgaben

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Immobilien; Vermietung und Verpachtung durch die Gemeinde

Gemeinden können vorbehaltlich der Vorschriften des kommunalen Wirtschaftsrechts Gebäude vermieten oder Grundstücke verpachten, die sich in Ihrem Besitz befinden.

Beschreibung

Auskünfte über gemeindeeigene Miet- bzw. Pachtobjekte erhalten Sie bei der Gemeinde.


Stand: 02.02.2024

Redaktionell verantwortlich: Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales (siehe BayernPortal)

Folgende Ansprechpartner sind zuständig:


NameTelefonnummerZimmerBemerkung
Manuela Weber 08727 9604-29 Rathaus Falkenberg A 4 
Beate Attenberger 08727 9604-27 Rathaus Falkenberg A 1 
Annemarie Erhardsberger 08727 9604-18 Rathaus Falkenberg A 1 


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