Veranstaltungen - Feste - Märkte - ONLINE-Anmeldung

Veranstaltungsanzeige Art. 19 LStVG, vorübergehende Gaststättenerlaubnis § 12 GastG , Marktfestsetzung

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Anmeldung von öffentlichen Veranstaltungen

Bitte mindestens 4 WOCHEN VORHER im Bürgerbüro der VG Falkenberg einreichen!

Lesen Sie zur Vorgehensweise bitte diese Anleitung.

Erforderliche Formulare zum Herunterladen:

 

Bitte beachten Sie auch unbedingt die Broschüre „Feste feiern? Aber richtig!“, die Sie hier als PDF herunterladen können.

Hier finden Sie außerdem die Broschüre „Aufsichtspflicht und Haftungsrecht“ als PDF zum Herunterladen.

 

Abhaltung eines Marktes

Hier können Sie die Festsetzung eines Marktes online beantragen.

zum Onlineservice

 

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