Bauantrag ONLINE

und Neuregelung Zuständigkeit

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Bauanträge ab 1. Februar 2023 auch digital möglich

Landratsamt ab sofort Anlaufstelle zur Antragseinreichung

 

Der digitale Bauantrag startet am Landratsamt Rottal-Inn zum 1. Februar 2023. Auf Grundlage der Digitalen Bauantragsverordnung (DBauV) können Bauanträge ab 1. Februar neben der bisherigen „analogen“ Antragstellung auch digital eingereicht werden. Eine weitere Neuerung in diesem Zusammenhang ist auch die Tatsache, dass Bauanträge ab dem 1. Februar bei der Bauaufsichtsbehörde und damit beim Landratsamt – nicht mehr wie bisher bei der Gemeinde – einzureichen sind. Im Bedarfsfall ist die VG Falkenberg beratend tätig.

 

Alle Informationen zum Thema Bauen und Wohnen im Landkreis Rottal-Inn gibt es jederzeit unter www.rottal-inn.de/bauamt.

 

 

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