Fundsachen

Informationen für Verlierer

Ist eine Fundsache dem Eigentümer zu zuordnen (z.B. Ausweisdokumente etc.), so wird dieser benachrichtigt.

 

Das Fundbüro veröffentlicht die aktuellen Fundgegenstände in den Schaukästen der Rathäuser, im Gemeindeinfoblatt oder auf der Internetseite der Verwaltungsgemeinschaft Falkenberg im Bürgerservice ONLINE unter der Rubrik "Fundsachen".

 

Im Fundinfo-ONLINE-Service können Sie sogar deutschlandweit suchen. Diese Möglichkeit beschränkt sich allerdings auf alle Fundbüros, die die selbe Software ("Fundinfo") einsetzen.

 

Im Fundbüro abgegebene Fundgegenstände liegen für ein halbes Jahr zur Abholung bereit. Wenn sich der Verlierer nicht meldet, erwirbt der Finder grundsätzlich das Eigentumsrecht an dem Fundgegenstand außer bei amtlichen Dokumenten u. ggf. weiteren Ausnahmen.

 

Achtung:
Alle Gegenstände, die in der (S-)Bahn oder am Bahnhof verloren wurden, werden bei der Deutschen Bahn verwahrt.

 

 

 

Fundinfo - das Fundbüro online

Um zur Fundinfo zu gelangen, bitte auf das Bild klicken

oder auf den weiterführenden Link am Ende dieser Seite

Informationen für Finder

Jeder, der einen Gegenstand im Wert von über 10 Euro findet, ist verpflichtet, diesen Fund unverzüglich anzuzeigen.

 

Zuständig für die Entgegennahme der Anzeige eines Fundes ist das Fundbüro der Verwaltungsgemeinschaft Falkenberg, wenn der Fundort in den Gemeinden Falkenberg, Malgersdorf oder Rimbach liegt (außerhalb dieses Gebietes das Fundbüro der Gemeinde des Fundortes) oder auch jede Polizeidienststelle.

 

Bei der Fundanzeige werden folgende Angaben aufgenommen:

  • Tag der Anzeige
  • Zeit und Ort des Fundes
  • Art der Fundsache
  • Name und Anschrift des Finders

Sechs Monate nach der Fundanzeige erwirbt der Finder grundsätzlich das Eigentum an der Sache, falls der Empfangsberechtigte nicht ermittelt werden konnte. Er  muss allerdings weitere drei Jahre lang mit einem Bereicherungsanspruch des früheren Eigentümers rechnen. Amtliche Dokumente dürfen nicht übereignet werden. Das Fundamt benachrichtigt den Finder nach Fristablauf, dass die Fundsache abgeholt werden kann.

 

Hinweis:
Alle Gegenstände, die in der (S-)Bahn oder am Bahnhof gefunden werden, müssen bei der Deutschen Bahn abgegeben werden.
 

 

Fundtiere

Fundtiere müssen im Tierheim Benk abgegeben werden!

Vorherige Absprache mit den Betreibern ist jedoch unbedingt erforderlich!

Falls kein Mitarbeiter telefonisch erreichbar ist, sprechen Sie bitte auf den Anrufbeantworter und geben dabei Namen und Telefonnummer an. Sie werden baldmöglichst zurückgerufen.

 

Wenn Sie ein Tier vermissen, können Sie ebenfalls dort nachfragen.

 

Kontaktdaten:

Tierheim Benk, Benk 13, 84347 Pfarrkirchen, Tel. 08561/4961

Homepage Tierheim Benk

Etwaige Kosten für eine tierärztliche Behandlung werden von der Gemeinde nicht übernommen!

 

 

 

 

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