Wichtige Hinweise - Bitte unbedingt beachten:
Alle Meldevorgänge mit Ausnahme der Abmeldung ins Ausland sind nicht im Voraus möglich!
Die Abmeldung ins Ausland kann frühestens 1 Woche vor dem Wegzug durchgeführt werden.
Bei jedem Neu- oder Wiederzuzug muss eine vom Wohnungsgeber unterschriebene Wohnungsgeberbestätigung mit eingereicht werden. Es wird empfohlen, diese vorab hier zu erzeugen, vom Wohnungsgeber unterschreiben zu lassen und anschließend im Online-Anmeldevorgang mit hochzuladen. Falls dies nicht sofort möglich ist, können Sie die Wohnungsgeberbestätigung auch nach der Anmeldung zeitnah nachreichen.
Hier können Sie eine Wohnungsgeberbestätigung erzeugen.
Sie können im Onlinevorgang - soweit vorhanden - auch weitere Unterlagen wie z. B. Geburts-/ Eheurkunden, Scheidungsurteil etc. datenschutzgerecht mit hochladen.
Bitte wählen Sie hier den für Sie zutreffenden Online-Meldevorgang aus:
Anmeldung (Neuzuzug mit Haupt- oder Nebenwohnung)
Voraussetzung(en) für diesen Vorgang:
- Sie sind derzeit nicht in der Gemeinde angemeldet und ziehen von einer anderen Gemeinde zu. Die neue Wohnung ist Haupt- oder Nebenwohnung.
Statuswechsel (Nebenwohnung ummelden in Hauptwohnung)
Voraussetzungen für diesen Vorgang:
- Sie wohnen bereits mit Nebenwohnung in der Gemeinde.
- Diese Wohnung wurde nun Ihre Hauptwohnung oder Ihre alleinige Wohnung.
- Die Wohnung in der anderen Gemeinde wurde Nebenwohnung oder aufgegeben.
Anmeldung Nebenwohnung
Voraussetzungen für diesen Vorgang:
- Sie sind bereits für eine Wohnung in der Gemeinde gemeldet und geben diese nicht auf.
Bei Neuzuzug mit Nebenwohnung bitte Vorgang "Anmeldung" wählen!
Bei Umzug von einer Nebenwohnung in eine andere innerhalb der Gemeinde bitte Vorgang "Ummeldung" wählen!
Ummeldung (Umzug innerhalb der Gemeinde)
Voraussetzungen für diesen Vorgang:
- Sie sind innerhalb der Gemeinde von einer Wohnung in eine andere umgezogen.
- Die bisherige Wohnung wurde aufgegeben.
Abmeldung Nebenwohnung
Voraussetzungen für diesen Vorgang:
- Sie haben hier bereits die Hauptwohnung und möchten eine Nebenwohnung (hier oder in einer anderen Gemeinde) abmelden.
Abmeldung ins Ausland
Voraussetzungen für diesen Vorgang:
- Sie geben Ihre Wohnung in der Gemeinde auf, ziehen ins Ausland, und es besteht keine Wohnung mehr im Inland.
Bei Wegzug in eine andere Wohnung in Deutschland ist keine Abmeldung erforderlich sondern nur die Anmeldung am neuen Wohnsitz!