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Verwaltungsgemeinschaft Falkenberg | Online: https://www.vg-falkenberg.de/
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Falls Sie Ihrer Gemeinde eine Geld- oder Sachspende zukommen lassen, kann diese eine Zuwendungsbestätigung ausstellen, wenn die Zuwendung zur Förderung steuerbegünstigter Zwecke bestimmt ist. Die Zuwendungsbestätigung hat auf einem amtlich vorgeschriebenen Vordruck zu erfolgen.
Auf eine Zuwendungsbestätigung der Gemeinde kann verzichtet werden, wenn die Zuwendung 300 Euro nicht übersteigt. Die Finanzämter erkennen den Bareinzahlungsbeleg oder die Buchungsbestätigung des Kreditinstituts als Spendenquittung an.
Seit dem Veranlagungszeitraum 2017 müssen Spendenquittungen bzw. Belege beim Finanzamt nur auf Anforderung vorgelegt werden.
Name | Telefonnummer | Zimmer | Bemerkung |
---|---|---|---|
Annemarie Erhardsberger | 08727 9604-18 | Rathaus Falkenberg A 1 | |
Beate Attenberger | 08727 9604-27 | Rathaus Falkenberg A 1 | |
Sandra Bauer | 08727 9604-27 | ||
Michelle Lorenz | 08727 9604-30 | Rathaus Falkenberg A 5 |