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Verwaltungsgemeinschaft Falkenberg | Online: https://www.vg-falkenberg.de/
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Die Einnahmen der Kommunen sind rechtzeitig und vollständig einzuziehen, ihr Eingang ist zu überwachen.
Gehen Einnahmen bzw. Einzahlungen nicht rechtzeitig ein und sind sie erfolglos angemahnt, so hat die Kasse unverzüglich die Vollstreckung einzuleiten oder zu veranlassen. Dies gilt unabhängig davon, ob die Einnahme bzw. Einzahlung öffentlich-rechtlicher (z. B. aus Abgaben) oder zivilrechtlicher Natur (z. B. Kaufpreis für die Veräußerung von Sachanlagen der Gemeinde) ist.
Name | Telefonnummer | Zimmer | Bemerkung |
---|---|---|---|
Annemarie Erhardsberger | 08727 9604-18 | Rathaus Falkenberg A 1 | |
Beate Attenberger | 08727 9604-27 | Rathaus Falkenberg A 1 | |
Michelle Lorenz | 08727 9604-30 | Rathaus Falkenberg A 5 | |
Sandra Bauer | 08727 9604-27 |