Anmeldung Hundesteuer
Übermitteln Sie uns hier die Daten für die Anmeldung Ihres Hundes zur Hundesteuer.
Achtung:
- Bitte immer das Aufnahmedatum des Hundes in den Haushalt - bei Welpen zusätzlich das Wurfdatum - in den dafür vorgesehenen Feldern angeben.
- Bei Neuzuzug bitte unbedingt die bisherige Wohnsitzgemeinde angeben! Verwenden Sie hierfür das Feld „Bemerkungen“ im Vorgang.
- Bitte immer zusätzlich zur Anmeldung Ihres Hundes ein ausgefülltes und unterschriebenes SEPA-Lastschiftmandat an die VG Falkenberg oder direkt an den Zweckverband Zentrale Buchungs- und Realsteuerstelle Eggenfelden absenden!
SEPA-Lastschriftmandat für Grundsteuer, Gewerbesteuer, Kanalgebühren/Abwasserabgabe, Hundesteuer
Hier können Sie ein SEPA-Lastschriftmandat (Einzugsermächtigung) für die o. g. Zwecke erstellen.
Achtung:
Das elektronische Absenden des Formulars am Ende des Onlinevorgangs ist nicht ausreichend. Aus rechtlichen Gründen muss es ausgedruckt und im Original mit Unterschrift bei der VG Falkenberg, Sommerstraße 15, 84326 Falkenberg oder beim Zweckverband Zentrale Buchungs- und Realsteuerstelle Rottal-Inn, Karl-Rolle-Straße 43, 84307 Eggenfelden eingereicht werden.
Abmeldung Hundesteuer
Übermitteln Sie uns hier die Daten für die Abmeldung Ihres Hundes von der Hundesteuer.
Achtung:
Wenn Sie das Feld "Abmeldedatum" leer lassen, wird automatisch das aktuelle Tagesdatum eingetragen. Nicht zutreffende Felder, z. B. bzgl. Hundemarke (gibt es bei uns nicht), können Sie ignorieren.
Steueridentifikationsnummer nicht mehr auffindbar?
Falls Ihnen die Originalmitteilung vom BZSt nicht mehr vorliegt, haben Sie folgende Möglichkeiten, die Nummer wieder in Erfahrung zu bringen:
- bei der Meldebehörde der VG Falkenberg: Anfrage per Sicheres Kontaktformular oder "elektronischer Briefkasten" oder Tel. 08727/9604-0 (Nur Anfrage - Mitteilung der StID nicht am Telefon) oder
- beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt-Kontaktformular)
Antrag auf Stundung/ Aussetzung
Hier können Sie online einen Antrag auf Stundung von Forderungen oder auf Aussetzung der Vollstreckung stellen.
Zustellvollmacht für Steuerbescheide
Hier können Sie online eine andere Person für den Empfang Ihrer Steuerbescheide bevollmächtigen.