Hier finden Sie alle Vorgänge, die Sie komplett oder teilweise online vornehmen können. Viele Behördengänge lassen sich dadurch bequem, einfach und schnell auch außerhalb unserer Öffnungszeiten von zu Hause aus erledigen.
Mit der Bereitstellung der Online-Anwendungen hat die VG Falkenberg die Firma komuna GmbH, Altdorf als vertrauenswürdigen Dritten beauftragt. Beim Aufruf der Online-Anwendungen wird entsprechend verlinkt.
Die Verbindung wird verschlüsselt mit 128-Bit SSL.
Für die Begleichung eventuell anfallender Gebühren werden nach Abschluss der Transaktion verschiedene sichere Zahlverfahren angeboten.
In einigen Fällen ist aus rechtlichen Gründen zusätzlich Ihre persönliche Vorsprache im Rathaus oder die Einsendung des ausgedruckten und unterschriebenen Formulars erforderlich (siehe Erklärung der Symbole in der Spalte rechts). Durch die Nutzung des Onlinedienstes können diese Vorgänge jedoch von uns bereits vorbereitet und deren Bearbeitung beschleunigt werden.
Falls Sie auf dieser Seite nicht auf Anhieb fündig werden, finden Sie hier weitere Möglichkeiten zur Suche nach Online-Vorgängen oder Formularen zum Download und elektronische Kontaktwege zur VG Falkenberg.
Gewerbewesen
An-, Um- oder Abmeldung eines Gewerbebetriebes
Sie werden im Onlinevorgang aufgefordert, sich mit der BayernID anzumelden. Falls Sie noch keine BayernID haben, können Sie sich im Vorgang einfach und schnell dafür registrieren, entweder mit der eID-Funktion Ihres Personalausweises oder mittels authega-Zertifikat oder mit Benutzername und Passwort.
Die BayernID ersetzt Ihre Unterschrift. Deshalb können Sie alle Gewerbemeldungen in der Regel komplett online und ohne Einreichung von Papierformularen abwickeln.
Falls Sie keine E-Mail-Bestätigung oder innerhalb von zwei Werktagen keine Rückmeldung von uns erhalten sollten, kontaktieren Sie uns bitte telefonisch unter der Nummer 08727/9604-15 oder 9604-16 oder per E-Mail an info@vg-falkenberg.de, gerne auch sofort, wenn Sie sich vergewissern wollen.
Gewerbezentralregisterauskunft
Beantragung einer einfachen Gewerbezentralregisterauskunft.
Wenn Sie eine Gewerbezentralregisterauskunft benötigen, die direkt an eine Behörde versandt werden muss, kontaktieren Sie uns bitte telefonisch unter 08727/9604-0 oder per E-Mail an info@vg-falkenberg.de
Meldewesen
Anmeldung (Neuzuzug mit Haupt- oder Nebenwohnung)
Voraussetzung(en) für diesen Vorgang:
- Sie sind derzeit nicht in der Gemeinde angemeldet und ziehen von einer anderen Gemeinde zu. Die neue Wohnung ist Haupt- oder Nebenwohnung.
- Sie haben die neue Wohnung hier bereits tatsächlich bezogen (Anmeldung im Voraus nicht möglich!)
Anmeldung Nebenwohnung
Voraussetzungen für diesen Vorgang:
- Sie sind bereits für eine Wohnung in der Gemeinde gemeldet und geben diese nicht auf. Achtung: Bei Neuzuzug mit Nebenwohnung bitte Vorgang "Anmeldung" wählen!
- Sie haben die neue Nebenwohnung bereits tatsächlich bezogen (Anmeldung im Voraus nicht möglich!)
Bei Umzug von einer Nebenwohnung in eine andere innerhalb der Gemeinde bitte Vorgang "Ummeldung" wählen!
Abmeldung Nebenwohnung
Voraussetzungen für diesen Vorgang:
- Sie haben hier bereits die Hauptwohnung und möchten eine Nebenwohnung (hier oder in einer anderen Gemeinde) abmelden.
- Sie sind aus der Nebenwohnung bereits tatsächlich ausgezogen (Abmeldung im Voraus nicht möglich!)
Statuswechsel (Nebenwohnung ummelden in Hauptwohnung)
Voraussetzungen für diesen Vorgang:
- Sie wohnen bereits mit Nebenwohnung in der Gemeinde.
- Diese Wohnung wurde nun Ihre Hauptwohnung oder Ihre alleinige Wohnung.
- Die Wohnung in der anderen Gemeinde wurde Nebenwohnung oder Sie sind dort bereits tatsächlich ausgezogen (Statuswechsel nicht im Voraus möglich!)
Ummeldung (Umzug innerhalb der Gemeinde)
Voraussetzungen für diesen Vorgang:
- Sie sind innerhalb der Gemeinde von einer Wohnung in eine andere umgezogen.
- Die bisherige Wohnung wurde aufgegeben.
- Der Umzug hat bereits tatsächlich stattgefunden (Ummeldung nicht im Voraus möglich!)
Führungszeugnis
Beantragung eines einfachen Führungszeugnisses
Wenn Sie ein Behördenführungszeugnis oder ein erweitertes Führungszeugnis benötigen, kontaktieren Sie uns bitte telefonisch unter 08727/9604-0 oder per E-Mail an info@vg-falkenberg.de
Melderegisterauskunft - Einfach
Beantragung einer einfachen Melderegisterauskunft
Meldebescheinigung - Einfach
Enthält Familienname, Vornamen, ggf. Doktorgrad, Geburtsdatum, Anschriften mit Angabe Haupt-/ Nebenwohnung.
Meldebescheinigung - Erweitert
Enthält zusätzliche - frei wählbare - im Melderegister gespeicherte Angaben zur Person und zu Angehörigen.
Meldebescheinigung zur Vorlage beim Rentenversicherungsträger
Gebührenfrei für Rentenversicherungsangelegenheiten - Nachweis erforderlich (z. B. Schreiben des Rentenversicherungsträgers) - Kann im Online-Antrag hochgeladen werden.
Auskunftssperre
Beantragung einer Auskunftssperre bei Gefahr für Leib und Leben oder andere schutzwürdige Belange
Übermittlungssperre
Beantragung einer Übermittlungssperre
Passwesen
Antrag Kinderreisepass
Beantragung eines Reisedokumentes für Ihr Kind. Hier können Sie Daten zur Antragsvorbereitung an die zuständige Pass- und Personalausweisbehörde elektronisch übermitteln.
Pass- Personalausweis Abfrage
Abfrage des Bearbeitungsstandes Ihrer beantragten Dokumente
Verlusterklärung eines Dokumentes
Hier besteht die Möglichkeit, den Verlust eines Personaldokumentes bei der Meldebehörde anzuzeigen.
Standesamt
Anzeige von Personenstandsfällen an das Standesamt
Beantragung von Urkunden und Bescheinigungen für Geburt, Ehe, Lebenspartnerschaft, Sterbefall
Wählen Sie zunächst nur den gewünschten Urkundenbereich (Geburt, Ehe, Lebenspartnerschaft, Sterbefall). Das genaue Format (Urkunde national/ international/ beglaubigte Abschrift Register/Urkunde für soziale Zwecke) können Sie im weiteren Verlauf auswählen.
Folgende standesamtliche Urkunden und Bescheinigungen können Sie hier online beantragen:
Personenstandsurkunden und Bescheinigungen - Geburt
(Geburtsurkunde, Internationale Geburtsurkunde, Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister, Bescheinigung mit Geburtszeit)
Personenstandsurkunden und Bescheinigungen - Eheschließung
(Eheurkunde, Internationale Eheurkunde, Beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister)
Beantragung von Personenstandsurkunden und Bescheinigungen - Lebenspartnerschaftsschließung
(Lebenspartnerschaftsurkunde, Internationale Lebenspartnerschaftsurkunde, Beglaubigte Abschrift aus dem Lebenspartnerschaftsregister)
Beantragung von Personenstandsurkunden und Bescheinigungen - Sterbefall
(Sterbeurkunde, Internationale Sterbeurkunde, Beglaubigte Abschrift aus dem Sterberegister)
Fundsachen
Suchen Sie hier nach verlorenen Gegenständen, die evtl. bei uns oder bei anderen Fundbüros abgegeben wurden.
Hinweis zur Suche nach Städte-und Gemeindenamen im Online-Service:
Die Verwaltungsgemeinschaften finden Sie unter V wie z. B. "VGFalkenberg".
Veranstaltungen - Feste - Märkte
Anmeldung von öffentlichen Veranstaltungen
Bitte mindestens 4 WOCHEN VORHER im Bürgerbüro der VG Falkenberg einreichen!
Lesen Sie zur Vorgehensweise bitte diese Anleitung.
Erforderliche Formulare zum Herunterladen:
Abhaltung eines Marktes
Hier können Sie die Festsetzung eines Marktes online beantragen.
Bauwesen
Anforderung eines amtlichen Katasterauszug zur Bauvorlage
Wasserversorgung
Zuständig für die Wasserversorgung unserer Mitgliedsgemeinden Falkenberg, Malgersdorf und Rimbach ist der Zweckverband Wasserversorgung Oberes Kollbachtal, Hauptstraße 19, 84168 Aham, Tel. 08744/9612-0.
Gerne können Sie aber auch bei uns einen Antrag auf Herstellung oder Änderung zum Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage einreichen, den wir für Sie an den o. g. Zweckverband weiterleiten.
Müllabfuhr - Entsorgung - Verbrennung pflanzlicher Abfälle
und aktuelle Infos zum Thema Entsorgung
(Restmüll, Papier, Gelbe Tonne etc.)
Verbrennung pflanzlicher Abfälle
Das Abbrennen pflanzlicher Abfälle ist nur unter den im Merkblatt des Landratsamts Rottal-Inn beschriebenen Voraussetzungen und unter Beachtung aller genannten Auflagen erlaubt.
Rechtzeitig vor der Durchführung ist das ausgefüllte und unterschriebene Anmeldeformular bei der Verwaltungsgemeinschaft Falkenberg einzureichen.
Außerdem kann der örtlich zuständige Feuerwehrkommandant benachrichtigt werden:
Pflanzliche Abfälle aus Privatgärten:
Nach § 4 Abs. 2 der Verordnung über die Beseitigung von pflanzlichen Abfällen außerhalb zugelassener Beseitigungsanlagen (PflAbfV) dürfen nur noch pflanzliche Abfälle aus Privatgärten außerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile und nur auf den Grundstücken, auf denen sie angefallen sind, verbrannt werden.
Material zum Download:
- Merkblatt zur Verbrennung pflanzlicher Abfälle (Hrsg. Landratsamt Rottal-Inn)
- Anmeldeformular Verbrennung fürGemeinde Falkenberg (ausdrucken u. händisch ausfüllen)
- Gemeinde Falkenberg (DOCX - PC- ausfüllbar)
- Gemeinde Malgersdorf (ausdrucken u. händisch ausfüllen)
- Gemeinde Malgersdorf (DOCX - PC- ausfüllbar)
- Gemeinde Rimbach (PDF - ausdrucken u. händisch ausfüllen)
- Gemeinde Rimbach (DOCX - PC- ausfüllbar)
Steuern - Gebühren - Beiträge
Anmeldung Hundesteuer
Übermitteln Sie uns hier die Daten für die Anmeldung Ihres Hundes zur Hundesteuer.
Achtung:
- Bitte immer das Aufnahmedatum des Hundes in den Haushalt - bei Welpen zusätzlich das Wurfdatum - in den dafür vorgesehenen Feldern angeben.
- Bei Neuzuzug bitte unbedingt die bisherige Wohnsitzgemeinde angeben! Verwenden Sie hierfür das Feld „Bemerkungen“ im Vorgang.
- Bitte immer ein ausgefülltes und unterschriebenes SEPA-Lastschiftmandates an die VG Falkenberg oder direkt an den Zweckverband Zentrale Buchungs- und Realsteuerstelle Eggenfelden absenden!
SEPA-Lastschriftmandat für Grundsteuer, Gewerbesteuer, Kanalgebühren/Abwasserabgabe, Hundesteuer
Hier können Sie ein SEPA-Lastschriftmandat (Einzugsermächtigung) für die o. g. Zwecke erstellen.
Achtung:
Das elektronische Absenden des Formulars am Ende des Onlinevorgangs ist nicht ausreichend. Aus rechtlichen Gründen muss es ausgedruckt und im Original mit Unterschrift bei der VG Falkenberg, Sommerstraße 15, 84326 Falkenberg oder beim Zweckverband Zentrale Buchungs- und Realsteuerstelle Rottal-Inn, Karl-Rolle-Straße 43, 84307 Eggenfelden eingereicht werden.
Abmeldung Hundesteuer
Hier können Sie uns die Angaben für die Abmeldung Ihres Hundes von der Hundesteuer übermitteln.
Hinweis:
Wenn Sie das Feld "Abmeldedatum" leer lassen, wird automatisch das aktuelle Tagesdatum eingetragen. Nicht zutreffende Felder, z. B. bzgl. Hundemarke (gibt es bei uns nicht), können Sie ignorieren.
Steueridentifikationsnummer nicht mehr auffindbar?
Falls Ihnen die Originalmitteilung vom BZSt nicht mehr vorliegt, haben Sie folgende Möglichkeiten, die Nummer wieder in Erfahrung zu bringen:
- bei der Meldebehörde der VG Falkenberg: Anfrage per Sicheres Kontaktformular oder "elektronischer Briefkasten" oder Tel. 08727/9604-0 (Nur Anfrage - Mitteilung der StID nicht am Telefon) oder
- beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt-Kontaktformular)
Störungsmeldungen
Meldung defekter Straßenlampen
Bitte klicken Sie unten auf den Namen der Gemeinde, für die Sie eine defekte Straßenlampe melden möchten.
Achtung:
In der Störungsmeldung ist zwingend eine Leuchtennummer anzugeben. Diese ist auf dem Lampenmast aufgeklebt oder aufgedruckt.
In Teilbereichen von Taufkirchen und Diepoltskirchen gibt es einige Leuchten, die keine Nummer haben. Verwenden Sie in diesem Fall bitte das allgemeine Kontaktformular unter "Meldung sonstiger Störungen".
Meldung sonstiger Störungen
Hier öffnet sich ein Kontaktformular, in das Sie die Angaben zu einer sonstigen Störung eintragen und an uns versenden können.